Der Führerschein ermöglicht die Teilhabe am öffentlichen Leben. Zudem stellen der Führerschein und die Fahrerlaubnis ein wichtiges Mittel für das Erwerbsleben dar und sind für einen nicht kleinen Teil der Bevölkerung sogar dessen Grundlage. Deswegen ist die Entziehung der Fahrerlaubnis ein starker Eingriff der Behörden und sollte nicht widerstandslos akzeptiert werden. Das Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein verwaltungsrechtliches Verfahren.
Das Amtsgericht und das zuständige Verwaltungsgericht befinden sich in unmittelbarer Nähe Ihres Anwalts für Verkehrsrecht in Berlin - Moabit.
Der Entzug der Fahrerlaubnis dauert mindestens 6 Monate. Die Entziehung kann aber über einen jahrelangen Zeitraum ausgeweitet werden. Im Gegensatz zum Fahrverbot gilt der Führerscheinentzug nur für die Fahrzeugklasse der Erlaubnis. Beim Fahrverbot sind alle Fahrzeugklassen gesperrt.
Das Fahren während des Führerscheinentzugs oder des Fahrverbots ziehen ein Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach sich.
Die Gründe für eine Entziehung der Fahrerlaubnis sind:
Die Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass das Dokument eingezogen oder markiert wird, sodass es seine
Gültigkeit verliert. Deswegen müssen Betroffene einen neuen Führerschein beantragen, was aber regelmäßig erst nach Ablauf einer Sperrfrist möglich ist.
Sie sollten immer frühzeitig einen Anwalt einschalten, damit Sie zum einen den Bescheid nicht bestandskräftig werden lassen und zum anderen damit Sie alle Möglichkeiten der Verteidigung ausschöpfen können.
Ein wichtiges Beispiel für die Hilfe durch Ihren Anwalt ist, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung (ASOV) durch die Behörde (Sofortige Einziehung des Führerscheins), durch einen Antrag Ihres Anwalts für Verkehrsrecht auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung verhindert werden, sodass Sie solange Ihre Fahrerlaubnis behalten, bis das Hauptverfahren Klarheit bringt.
Werden Drogen im Blut oder Urin nachgewiesen, dann besteht der Verdacht, dass Sie im Besitz illegaler Substanzen im Sinne des BtMG sind. Das in Cannabis enthaltene THC, Kokain, „Koks“, Amphetamine, Heroin sind strafbar. Der Konsum ist zwar straffrei, aber Besitz, Erwerb und Handel stehen unter Strafe.
Dieser strafrechtliche Komplex hat auch Folgen für das Verkehrsrecht. Denn Sie werden normalerweise in einer Verkehrskontrolle auf diese Substanzen hin überprüft. Das verkehrsrechtliche Verfahren ist anders als das strafrechtliche ein Verwaltungsverfahren.
Es geht für Sie also nicht um eine Gefängnisstrafe, sondern um Punkte, Bußgeld, Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Bedenken Sie, dass strafrechtliches und verkehrsrechtliches Verfahren nebeneinanderlaufen. Sollten Sie mit Drogenvorwürfen konfrontiert werden, ist es unbedingt ratsam gegenüber der Polizei zu schweigen und einen Anwalt einzuschalten.
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht ist auch Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Drogenrecht. Hilfe für beide Verfahren aus einer Hand!
Im Verwaltungsverfahren werden als erstes die festgestellten Werte in Blut und Urin überprüft und ob die Entnahme rechtens gewesen ist. Wie bei Bußgeldverfahren treten hier regelmäßig Fehler auf.
Regelmäßig wird dieses Verfahren mit dem Ziel der Entziehung der Fahrerlaubnis eingeleitet. Dies stellt für die meisten Betroffenen die schlimmste aller Folgen dar. Gerade für Berufskraftfahrer und Pendler steht viel auf dem Spiel. Aber selbst hier kann im schlimmsten Fall Ihr Anwalt für Verkehrsrecht darauf hinwirken, dass vom Entzug der Fahrerlaubnis abgesehen wird und die Geldstrafe moderat erhöht wird.
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis, THC und Haschisch
Droht eine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des „Graskonsums“ dann kommt es auf die Konzentration der Wirkstoffe des Cannabis im Blut an. Die wichtigen Werte sind der THC-Wert und der
COOH-Wert.
Das Gesetz differenziert. Es kommt auf die Werte an. Die Betroffenen werden zumeist gebeten, bei der Polizei eine Urinprobe abzugeben. Bei der Untersuchung des Urins interessieren sich die Behörden für zwei Werte: Einerseits den THC-Wert. Andererseits den COOH-Wert.
Ersterer gibt Aufschluss über den akuten Konsum, letzterer über den vergangen Konsum, da es sich um das Abbauprodukt handelt. Es erlaubt den Behörden Rückschlüsse darüber ob der Konsum selten, regelmäßig oder häufig stattfindet. Dies gibt wiederum Rückschlüsse über das Trennungsvermögen auf. Kann der Konsument noch zwischen nüchternen und berauschten Phasen unterscheiden? Diese Frage ist entscheidend dafür, ob die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Wegen dieser das Verfahren bei Cannabiskonsum leitenden Frage, sollten Sie jede Angabe gegenüber Beamten bezüglich Ihres Konsumverhaltens vermeiden.
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Koks, Heroin oder Amphetaminen
Bei sog. „harten“ Drogen kommt es auf das Trennungsvermögen nicht an. Hier wird grundsätzlich unterstellt, dass der Konsument nicht mehr gut unterscheiden kann, ob er berauscht ist oder nicht. Es geht sogar so weit, dass Vorfälle ohne direkten Verkehrsbezug zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können.
Trotz der deutlich strengeren Regeln kann Ihr Anwalt für Verkehrsrecht Ihnen helfen. Kann dargestellt werden, dass Ihr Fall vom gesetzlichen Regelfall abweicht oder Ihr Konsumverhalten im positiven Sinn außergewöhnlich ist. Dies muss Ihr Anwalt geltend machen, sonst werden die Behörden, ohne zu zögern Ihre Fahrerlaubnis einziehen.