Grundsätzlich werden bei einer Übertretung von 21km/h Punkte in Flensburg fällig. Beträgt die Überschreitung der Geschwindigkeit 31 km/h innerorts oder fährt man außerorts sogar 41 km/h zu
schnell, so wird neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot verhängt. Niedrigere Verstöße können auch dann zu diesen Folgen führen, wenn sie sich wiederholen, d.h., wenn Sie sich in einem Zeitraum
mehrfach wegen Verstößen im Straßenverkehr schuldig machen.
Der Geschwindigkeitsverstoß lässt sich aber von Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht gut angreifen. Der Bußgeldanwalt wird regelmäßig das Blitzerfoto anfechten. Die Anforderungen, die an ein
Blitzergerät, das Foto und die Beamten gestellt werden sind hoch. War das Gerät geeicht, der Beamte ausgebildet? Das sind die grundlegenden Fragen, die Ihr Anwalt durch Akteneinsciht und in
der Verhandlung beleuchten wird. Das Blitzerfoto bedeutet als noch keine ausweglose Situation. Lassen Sie deswegen die Rechtsbehelfsfristen nicht verstreichen und schalten Sie einen Anwalt
für Verkehrsrecht ein.
Ein Fahrverbot kann entfallen, wenn ein Fall des sog „Augenblicksversagens" vorliegt, also wenn der Betroffene ein Verkehrszeichen bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung übersieht und zu
schnell fährt. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Ortseingangsschild nicht einzusehen ist und die Art der Bebauung nicht auf eine geschlossene Ortschaft schließen lässt.
Das Drängeln und Unterschreiten des Abstands sind Verhaltensweisen, die häufig zu Verkehrsunfällen führen. Abstandsverstöße sind der häufigste Grund für Unfälle auf Autobahnen. Gemäß dem
Bußgeldkatalog kann ein solcher Verstoß bis zu 400 EUR kosten, Punkte einbringen oder sogar ein Fahrverbot zur Folge haben.
Im Verkehr ist es oft nicht einfach zu wissen, wann man den nötigen Abstand zum Vordermann einhält. Der Abstand ist pauschal als eine Größe bezeichnet, die es ermöglichen soll, auch dann noch
bremsen zu können, wenn der Vordermann unvorhergesehen und plötzlich bremst. Für den normalen PKW bedeutet dies in der Regel die Hälfte der Geschwindigkeit in Metern als Abstand zu wahren. Sie
können auch versuchen sich diese Regel zu merken, in dem Sie in der Stadt ca. 1 Sekunde Abstand wahren und auf Landstraßen 3 Sekunden.
Der Nachweis erfolgt auch hier in der Regel durch Messgeräte. Entweder von festen Standpunkten oder durch Kameras in den entsprechenden Polizeifahrzeugen. Neben dem Angriff der technischen Daten
lohnt es sich immer wieder den Bescheid auf formale Mängel hin zu überprüfen.
Gemäß §§ 49 Abs. 3 Nr. 2 und 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StVO
liegt beim Überfahren einer roten Ampel eine
Verkehrsordnungswidrigkeit vor.
Der Bereich hinter der Ampel, z.B. die Kreuzung, ist der Gefahrenbereich. Ein Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn Sie bei Rot in den geschützten Bereich fahren. Haben Sie die Ampel passiert,
aber Sie haben den geschützten Bereich noch nicht erreicht, dann spricht man von einem Haltelinienverstoß.
Beim Rotlichtverstoß ist zu unterscheiden, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.
Ein einfacher Verstoß liegt vor, wenn bei Überfahren der Ampel das rote Licht bis zu einer Sekunde leuchtete. Die Höhe der Strafe und der Punkte berechnet sich nach Art der Gefährdung durch den
Verstoß.
Sollte das rote Licht länger als eine Sekunde bei Überfahren der Ampel geleuchtet haben, so spricht man vom qualifizierten Rotlichtverstoß. Die Strafe hier sind mindestens 2 Punkte und ein Monat
Fahrverbot.