Der Bußgeldbescheid eröffnet das verwaltungsrechtliche Verfahren gegen einen Betroffenen. Es wird demzufolge zwischen dem Strafrecht und dem Verwaltungsrecht unterschieden. Dies bedeutet, dass man aufgrund einer Alkoholfahrt zwei Verfahren durchstehen muss. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man gerade in Fällen von Drogen oder Alkohol am Steuer Hilfe aus einer Hand in Anspruch nimmt. Strafrecht, Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten hängen eng zusammen.
Fachanwalt Wenzel setzt sich für Ihr Recht ein.
Warum sollte man einen Bußgeldbescheid anfechten, bestehen denn reelle Chancen etwas zu gewinnen? Wenn die Behörden das Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. das Bußgeldverfahren eröffnen, dann stehen diese in der Beweispflicht. Sie müssen den Fahrer feststellen, Tempoüberschreitungen belegen, Rotverstöße dokumentieren.
Die Beweisführung der Behörden hängt in hohem Maße von den technischen Messverfahren ab. Gerade hier besteht ein Ansatzpunkt um Bußgeldbescheid abzugreifen.
Sind die Geschwindigkeitsverstöße durch die Blitzer korrekt gemessen, war der Blitzer geeicht, sind die Beamten geschult gewesen?
Abgesehen von den Beweisführungsschwierigkeiten der Behörden im Bußgeldverfahren trifft man häufig auf formelle falsche Bußgeldbescheide, die durch falsche Namen oder Zeit-, Ort- und Datumsangaben den gesamten Bescheid abgreifbar machen und ein Bußgeld ausschließen könnten.
Trotz der hohen Zahl fehlerhafter Bußgeldbescheide akzeptieren viele Betroffene die Bescheide, ohne diese entsprechend prüfen zu lassen.
Dabei kann ein Anwalt für Verkehrsrecht bzw. ein spezialisierter Bußgeldanwalt die Geldstrafen verringern, Fahrverbote vermeiden und die Entziehung der Fahrerlaubnis verhindern.
Akzeptieren Sie keine Bußgeldbescheide an denen Sie Zweifel haben und informieren Sie Ihren Anwalt für Verkehrsrecht.
In vielen Fällen können Anwaltskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Die Behörde eröffnet das Bußgeldverfahren. Sie ist in der Beweispflicht. Die Behörde versucht alle Informationen über einen Vorfall zusammenzutragen, um ein Bußgeld wegen eines Verkehrsverstoßes oder einer Ordnungswidrigkeit vorzubereiten. Dabei hoffen die Behörden nicht selten auf die Mitwirkung des im Bussgeldverfahren Betroffenen.
Da es sich bei den Bußgeld- bzw. Owi-Verfahren um ein Verwaltungsverfahren handelt, muss der Betroffene angehört werden. Dies erledigt die Behörde, indem Sie neben dem Bußgeldbescheid auch einen Anhörungsbogen verschickt.
Was Sie in diesem Bogen preisgeben, sorgt für Tatsachen in einem möglichen Verfahren, jede Einlassung verringert grundsätzlich ihre Erfolgschancen. Vergessen Sie nicht, dass die Behörden in der Beweispflicht stehen, jede Mithilfe ist nachteilig für Sie. Es trifft Sie auch keine Pflicht, den Behörden zu helfen und den Inhalt eines Bußgeldbescheides zu belegen.
Der Anhörungsbogen stellt also die Möglichkeit da, sich zu einem Vorfall zu äußern. An dieser Stelle sollte bereits ein Anwalt informiert sein, da mit Erhalt des Bußgeldbescheids, der häufig mit dem Anhörungsbogen verschickt wird, Fristen zu laufen beginnen, die nach ihrem Ablauf, den Bescheid rechtskräftig werden lassen und damit unanfechtbar machen.
Um das Gesagte in einfache Regeln zusammenzufassen, muss man sich vergegenwärtigen, worum es geht. Die Behörden möchten die Sicherheit des Verkehrs gewährleisten. Um Verstöße im Bereich des Verkehrsrechts, des Strafrechts oder des Ordnungswidrigkeitenrechts zu beweisen, benötigen die Bußgeldbehörden verschiedene Geräte. Prominente Geräte wie der Blitzer müssen aber geeicht werden, korrekt aufgebaut worden sein und von geschultem Personal bedient worden sein, damit entsprechende Messung überhaupt verwendet werden dürfen.
Jeder Schritt muss von den Behörden bewiesen und dokumentiert werden.
Die Behörde beschuldigt Sie. Die Schwierigkeiten bei der Beweisführung sind Ihre beste Chance. Ihr Anwalt kann von den Behörden fordern alles darzulegen, kleine Verstöße können Ihren Bußgeldbescheid bereits nichtig werden lassen.
Außerdem sollten Sie diesen Vorteil nicht verspielen, indem Sie sich ohne anwaltlichen Rat auf die Sache einlassen. Niemand kann Sie zur Mithilfe zwingen.
Das Bußgeldverfahren ist eigentlich das Verfahren zu Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Dieses Bußgeldverfahren ist strikt vom strafrechtlichen Verfahren zu trennen.
Die Instrumentarien innerhalb des Bußgeldverfahrens sind vielfältig. Die Höhe des Bußgeldes kann von wenigen Euro bis hin zu Millionen variieren, Fahrverbote können verhängt werden oder die
Fahrerlaubnis kann entzogen werden und die Beantragung eines neuen Führerscheins kann gesperrt werden.
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist in mehrere Abschnitte geteilt, bis entschieden wird, ob Sie ein Bußgeld zu zahlen haben oder nicht:
Die Behörden sichten Ihre registrierten Verstöße. Meint die Behörde Verstöße und Beweise zu haben, so ermittelt sie den Betroffenen. Ein Bußgeldbescheid wird ausgestellt. Der Bescheid wird im Laufe des Vorverfahrens überprüft bzw. von einem Betroffenen wird der Bußgeldbescheid angegriffen.
Am Ende kann es zu einer Verhandlung kommen. Die Behörde hat ihre Informationen wegen der Ordnungswidrigkeit weiter gereicht und es kommt zur gerichtlichen Auseinandersetzung.